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Montag, 9. Februar 2015

Sie wollen juristische Bücher oder Zeitschriften verkaufen ?

Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung im juristischen Fachbuchhandel muss ich Ihnen sagen, dass es heutzutage viel schwieriger als früher ist, Zeitschriftenserien oder Entscheidungssammlungen zu verkaufen. Dasselbe gilt für Vorauflagen von Büchern, z.B. Kommentaren. Gründe für dieses veränderte Käuferverhalten gibt es viele:
1) Etliche juristische Fachliteratur ist heute online oder auf DVD erhältlich.
2) Viele Käufer sind nicht mehr bereit, ganze Räume mit Fachliteratur zu besetzen.
3) Manchen Kunden ist die Ausgabe einfach zu teuer.
4) Wegen der oftmals vielen und schnellen Änderungen der Rechtslage erscheint es manchen Käufern nicht mehr interessant, solche Zeitschriften oder Bücher vorrätig zu haben, die schon viele Jahre alt sind.
5 )Die Zahl derer, die bereit sind, rechtliche Entwicklungen über einen größeren Zeitraum zu verfolgen, ist nicht sehr groß. Die Masse der Käufer interessiert nur, was im Augenblick gilt, aber nicht, was früher gegolten hat oder morgen gelten wird.
Trotz der unter Punkt 1-5 aufgeführten Hindernisse ist es zwar nicht unmöglich, ältere juristische Fachliteratur zu verkaufen, aber doch recht schwierig. Es kann ja durchaus sein, dass irgendwo in Deutschland jemand sitzt, der genau das sucht, was Sie verkaufen wollen. Allerdings ist das manchmal die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Wenn Sie gängige juristische Zeitschriften wie die NJW oder Entscheidungssammlungen wie BGHZ verkaufen wollen, könnten Sie einmal an folgende Möglichkeiten denken, die natürlich auch von Ihrem Wohnort abhängen:
1. Anschlag am schwarzen Brett eines Gerichts 2. Anschlag am schwarzen Brett in einer Universität oder juristischen Seminarbibliothek. 3. Anfrage bei Referendarverein. 4. Anfrage bei Anwaltverein oder Anwaltskammer. Wenn Sie Ihren Verkaufswunsch überregional bekanntmachen wollen, biete ich Ihnen meinen Blog "Juramarkt" für diesen Zweck kostenlos an. In diesem Fall bitte ich Sie um folgende Angaben: 1. Titel der Zeitschrift oder Entscheidungssammlung 2. Möglichst genaue Angabe der Jahrgänge / Bände 3. Angabe, ob gebunden und wie der Erhaltungszustand ist. 4. Angabe, wo sich die Exemplare befinden und ob sie dort abgeholt werden müssen oder aber eventuell auch Versand möglich ist. 5. Nett wäre auch, wenn Sie mir Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben würden, damit ich weiß, mit wem ich es zu tun habe. (Wird nicht veröffentlicht, wenn Sie das nicht wollen)
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg !
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerhard Haßlocher, Jura Buchhandlung
Email Telefon: 068130399943

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